Werbe-Spam: Absender trägt Kosten
Zumindest Geschäftsleute haben einen Unterlassungsanspruch bei
Werbe-E-Mails. Die Gerichts- und Anwaltskosten hat der Absender zu
tragen. Diese Kosten bemessen sich am Streitwert, den das Kammergericht
Berlin mit rund 7.670 Euro (für eine
einzelne Mail) angesetzt hat aufgrund des besonders großen
Nachahmungseffekts. (Kammergericht Berlin AZ 5 W 106 u. 124/02)