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Werbe-Spam: Absender trägt Kosten

Zumindest Geschäftsleute haben einen Unterlassungsanspruch bei Werbe-E-Mails. Die Gerichts- und Anwaltskosten hat der Absender zu tragen. Diese Kosten bemessen sich am Streitwert, den das Kammergericht Berlin mit rund 7.670 Euro (für eine einzelne Mail) angesetzt hat aufgrund des besonders großen Nachahmungseffekts. (Kammergericht Berlin AZ 5 W 106 u. 124/02)

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